Vorsorge Gemeinden
Jede Gemeinde sollte sich mit dem Thema Blackout-Vorsorge befassen.
Jede Gemeinde sollte dann nach sorgfältiger Abwägung entscheiden,
wie und in welchem Umfang sie sich vorbereiten möchte.
Aber jedem Bürgermeister und jeder Bürgermeisterin sollte folgendes klar sein:
Nach Abschnitt I Artikel 2 des Bayrischen Landeskatastrophengesetztes
"nehmen Gemeinden, welche während einer Katastrophe OHNE VERBINDUNG mit der Kreisverwaltungsbehörde sind" (was in einem Blackoutfall relativ schnell der Fall sein kann, da die Kommunikationsmöglichkeiten der Reihe nach wegfallen werden),
"in dieser Zeit die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde wahr."
Das bedeutet, der/die BürgermeisterIn wird automatisch zum obersten administrativen Verantwortlichen und ist dann zuständig für die Maßnahmenkoordination und das Treffen von Entscheidungen. Die Einsatzleitung vor Ort obliegt dem Einsatzleiter der Feuerwehr (operativ-taktische Ebene).
Und jeder Bürgermeister und jede Bürgermeisterin sollte sich bewusst machen, was passieren wird und welche unangenehmen Fragen auf ihn/sie zukommen werden,
wenn ihre Gemeinde nicht vorbereitet ist und es zum Blackout kommt.
Vor allem, wenn andere Gemeinden vorgesorgt haben und man selber die
Notwendigkeit nicht gesehen hat, obwohl das Risiko bekannt war.
Was in diesem Fall die einzelnen Aufgaben der Gemeinde sein werden und wie sich eine Gemeinde darauf am besten vorbereiten kann, lesen Sie im folgenden.
Auch die Feuerwehren sind hier gefordert, dabei gibt es einen extra Punkt mit
Informationen für die Feuerwehren im Landkreis.